Antragsberechtigt

Bei Annahme eines neuen Kunden wird die Bedürftigkeit geprüft. Die Bedürftigkeit wird anhand eines Bedürftigkeitsausweises nachgewiesen. Zugrunde liegt z.B. der letzte gültige Bewilligungsbescheid, Rentenbescheid oder Bescheid zur Grundversorgung. Zudem wird ein amtlicher Personalausweis zur Überprüfung, zum Inhaber des Bescheides gewährleistet.  Mit dieser Bescheinigung wollen wir vermeiden, dass sich unberechtigte Mitnahmeeffekte entwickeln könnten. Die Bescheinigung wird vom Verein die tafelrunde e.V. bzw. seinen Partnern ausgestellt und ist für 6 Monate gültig mit der Option der Verlängerung nach erfolgter Bedürftigkeitsüberprüfung.

 

Natürlich unterstützen wir auch Hilfsbedürftige und Einrichtungen bundesweit. Hierzu ist ist es notwendig, das je ein Antrag nebst Anlagen an uns geschickt wird. Nach eingehender Prüfung, ob die Bedürftigkeit vorhanden ist, werden wir uns mit dem Antragsteller in Verbindung setzen. Die Zusendung der Hilfsgüter erfolgt nur gegen eine geringe Unkostenpauschale und die Portokosten bzw. Frachtkosten im vorhinein. Das Angebot der Unterstützung gilt für die angebotenen vorhandenen Hilfstgüter im Ausgaberaum.

 

Stadtsparkasse Bad Pyrmont

Kontoinhaber die tafelrunde e.V.

IBAN DE06254513450000444703 | BIC NOLADE21PMT

(Bitte Namen und Antragsnummer angeben)